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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der

veloce liefert GmbH
A-1110 Wien, Döblerhofstraße 16
(Stand: Dezember 2015)


Beförderungsleistungen erbringen wir ausschließlich auf Grund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch ohne unseren Widerspruch selbst dann nicht als vereinbart, wenn auf sie in Bestellungen oder sonstiger Korrespondenz hingewiesen wird.

Soweit durch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und auch das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).

1. LEISTUNGEN UND PREISE

1.1 Wir übernehmen die Beförderung von Dokumenten oder Gütern. Wir erbringen die Beförderungsleistung entweder selbst oder durch uns geeignet erscheinende Dritte.

1.2 Wir übernehmen nicht die Beförderung von

•    gefährlichen Gütern, die den einschlägigen Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße unterliegen und nur mit besonderer Kennzeichnung transportiert werden dürfen;
•    Kostbarkeiten, Kunstgegenständen, Geld und Wertpapieren (insbesondere Schecks, Wechsel, Sparbücher, Aktien und dergleichen), sowie ganz allgemein Sendungen im Wert von mehr als EUR 2.500,--.,
•    Waffen, Drogen, sonstige illegale Güter.

1.3 Wir sind darüber hinaus berechtigt, die Übernahme von Sendungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

1.4 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung im Rahmen der in unseren Preislisten genannten Laufzeiten. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Beförderungszeiten und Zustellfristen, auch wenn diese anlässlich der Versendung ausdrücklich vereinbart werden, immer nur „nach Möglichkeit“, aber ohne rechtliche Gewähr unsererseits, zugesagt werden.

Die Preise für die verschiedenen Beförderungsarten ergeben sich aus unseren gesonderten Preislisten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schließen die Preise das Abholen, den Transport und die Zustellung mit ein. In unseren Preisen nicht enthalten sind die Kosten einer von Ihnen gesondert beauftragten Transportversicherung

2. DURCHFÜHRUNG DER BEFÖRDERUNG, KOSTEN

2.1 Die Übernahme und Ausführung der Beförderung erfolgt, sobald es die Verkehrslage und Verfügbarkeit der Kurierfahrzeuge erlaubt. Mit der Übernahme der Sendung beginnt der Lauf der in unseren Preislisten angegebenen Lieferfristen. Laufzeitangaben in unseren Preislisten sind grundsätzlich ohne rechtliche Gewähr. Ist die Sendung zum vereinbarten Termin nicht zustellbar, verschiebt sich der Liefertermin um zumindest einen Arbeitstag (Montag bis Freitag).

2.2 Wir sind nicht verpflichtet, den Inhalt von Sendungen zu überprüfen. Sofern der Auftraggeber uns anlässlich der Übergabe des Gutes zur Beförderung keine anderen Angaben macht, sind wir berechtigt anzunehmen, dass das Gut den Bestimmungen des Punktes 1.2 entspricht, insbesondere dass es sich um kein von der Beförderung ausgeschlossenes Gut handelt.

2.3 Für die ordnungsgemäße und transportsichere Verpackung der Sendung ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Uns obliegt keinerlei Überprüfungs- oder Hinweispflicht.

2.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Sendungen, deren Annahme vom Empfänger verweigert wird, oder die aussonstigen Gründen nicht zugestellt werden können, auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers an ihn zurückbefördert. Postwurfsendungen können, sofern sie als solche bezeichnet sind, auch durch Einwurf in Briefkasten zugestellt werden.

2.6 Sollte sich während des Transportes herausstellen, dass uns der Auftraggeber ein von der Beförderung ausgeschlossenes Gut übergeben hat, sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen jede uns geeignete Maßnahmen zu setzen, um Sach- und Personenschäden, den Eintritt von Gefahren und/oder illegale Handlungen zu vermeiden, einschließlich des Notverkaufs, der Einlagerung, der Übergabe des Gutes an staatliche Stellen, und des Rücktransportes an den Auftraggeber bzw. den Absender auf dessen Gefahr und Kosten.

2.7 Für das Beförderungsentgelt, zuzüglich aller im Zusammenhang mit der Beförderung entstehenden sonstigen Kosten, Steuern und Abgaben, haftet der Auftraggeber, und zwar selbst dann, wenn wir uns über Wunsch des Auftraggebers mit der Einhebung der Beförderungskosten beim Empfänger einverstanden erklärt haben. Das Beförderungsentgelt wird spätestens bei Ablieferung der Sendung zur Zahlung fällig. Die Entgegennahme von Sendungen nur gegen Vorauskasse durch den Absender behalten wir uns vor. Im Übrigen sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 1 % pro begonnenem Monat des Verzugs zu verrechnen.

3. HAFTUNG

3.1 Der Auftraggeber haftet uns verschuldensunabhängig dafür, dass alle Angaben, einschließlich der Wertangaben, die er uns anlässlich der Beauftragung gemacht hat, vollständig und richtig sind, dass es sich bei seiner Sendung um kein gemäß Punkt I. von der Beförderung ausgeschlossenes Gut handelt, die Sendung ordnungsgemäß verpackt, gekennzeichnet und adressiert ist und durch die Beförderung keine geltenden gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden. Für alle Schäden und Nachteile, die uns als Folge unrichtiger oder unvollständiger Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Verpackung entstehen, hält uns der Auftraggeber vollkommen schad- und klaglos.

3.2 Von Personenschäden abgesehen, ist unsere Haftung in jedem Fall für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3.3 Im Übrigen gelten, sofern nicht andere gesetzliche oder in internationalen Übereinkommen enthaltene zwingende Bestimmungen vorgehen, ungeachtet der Transportart die Haftungsgrenzen des Art 23 CMR. Demnach haben wir, sofern uns nicht Vorsatz oder dem Vorsatz gleichstehendes Verschulden zur Last liegt, im Fall eines von uns verschuldeten gänzlichen Verlustes des Gutes den Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung, höchstens jedoch den Gegenwert von 8,33 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds für jedes fehlende Kilogramm des Rohgewichts, zu ersetzen und die Fracht, Zölle und sonstige aus Anlass der Beförderung entstandene Kosten zurückzuerstatten. Bei teilweisem Verlust oder Beschädigung erfolgt die Ersatzleistung anteilig.

3.4 Im Fall der Überschreitung der Lieferfrist ist der von uns zu leistende Schadenersatz mit der Höhe des Beförderungsentgelts betraglich begrenzt.

3.5 Höhere als die vorgenannten Entschädigungen kann der Auftraggeber nicht beanspruchen. Die Ersatzansprüche sind mit der Versicherungsleistung betraglich begrenzt. Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung wird ausschließlich der Wert des Gutes, nicht aber Verspätungs- oder sonstige Vermögensschäden, wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, etc., ersetzt.

3.6 Unsere Haftung für Verluste, Schäden und Verspätungen aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (wie höhere Gewalt, Verkehrs- und Witterungsverhältnisse), ist ausgeschlossen.

4. DATENSCHUTZ

4.1.Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten, die wir im Zusammenhang mit unserer Dienstleistung erhalten haben, zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten und an andere Partnergesellschaften von Veloce weiterzugeben, soweit und solange dies für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich ist. Die Verwendung und die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Einsatz von elektronischen Datenverarbeitungssystemen. Die Datenverarbeitung kann im Hinblick auf weitere Leistungen und Angebote von uns oder Veloce-Partnergesellschaften erfolgen. Der Auftraggeber ist mit dieser Datenerfassung und –verarbeitung sowie Übermittlung, insbesondere auch an staatliche Stellen oder Zollbehörden, einverstanden. Der Auftraggeber ist berechtigt, dieses Einverständnis jederzeit zu widerrufen. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz zum Zweck der Werbung für eigene Leistungen von uns verwendet werden darf, solange der Auftraggeber dem nicht widerspricht.

5. SONSTIGES

5.1 Es gilt österreichisches Recht.

5.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der von uns übernommenen Beförderung ergebende Streitigkeiten ist das für den ersten Bezirk in Wien sachlich zuständige Gericht. Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, ist dieser Gerichtsstand nicht ausschließlich